Was tun nach einem Unfall?

Wie verhalte ich mich richtig?

6 Tipps vom Schadensgutachter24

 

1. Absicherung der Unfallstelle

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung aufstellen.
  • Bei geringfügigen Schäden die Fahrzeuge aus der Gefahrenzone entfernen.
  • Bei größeren Schäden keine Unfallspuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde.

2. Anruf bei Polizei und Rettungskräften

  • Ist jemand verletzt, verständigen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Weitere Alarmierungen von Polizei und ggf. der Feuerwehr werden weitergeleitet.
  • Gibt es nur Sachschäden, informieren Sie die Polizei unter der Nummer 110. 
  • Bei kleineren Schäden besteht keine Pflicht für einen Anruf bei der Polizei.

3. Erste Hilfe leisten

  • Leisten Sie sofort Erste Hilfe, schon bevor der Rettungsdienst und Polizei am Unfallort sind. Als Laie können Sie für Fehler bei der Erstversorgung nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie also keine Angst, die Verletzten falsch zu versorgen. 
  • Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

4. Beweise sammeln

  • Machen Sie Fotos und eine Skizze vom Unfall, den beteiligten Fahrzeugen und dem Unfallort.
  • Es empfiehlt sich, gemeinsam einen Unfallbericht zu verfassen. Dafür sollten Sie immer einen Schreibblock und Stift im Auto haben.
  • Geben Sie auf keinen Fall vor Ort Schuldeingeständnisse ab.

5. Kontaktdaten austauschen

  • Besonders wichtig ist es, mit allen Beteiligten Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse) auszutauschen, Kfz-Kennzeichen und Fahrzeughalter notieren, ebenso die Versicherung des Unfallverursachers und seine Vertragsnummer.
  • Falls es Zeugen gibt, lassen Sie sich auch deren Kontaktdaten geben.

6. Den Unfall beim Versicherer melden

  • Melden Sie schnellstmöglich den Unfall bei Ihrer Versicherung.
  • Schalten Sie für den Kontakt mit der gegnerischen Kfz-Versicherung Ihren Verkehrsrechtsschutz und einen spezialisierten Anwalt ein.
  • Bei einer Haftpflichtversicherung können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen selbstgewählten und unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen.