Gutachten/Leistungen

für Privat- sowie Geschäftskunden

Unfallgutachten

Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen beschädigt wurde, lassen Sie den Schaden durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen, wie den Schadensgutachter24, begutachten. Sie müssen Ihren Anspruch gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtgutachten beziffern. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.

Die Beauftragung eines Gutachters, den Sie frei wählen dürfen, erfolgt durch den Kaskoversicherer bzw. muss mit diesem im Vorfeld abgesprochen werden, damit die Gutachterkosten übernommen werden.

Die Erstellung eines Unfallgutachtens ist für alle Arten von Fahrzeugen möglich: PKW, LKW, Motorräder, Omnibusse, Landmaschinen, Baumaschinen uvm. Es dient der Beweissicherung des Schadenumfangs, zur Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche in einem gerichtlichen Verfahren und zur Vorlage bei der Versicherung. 

In ihm enthalten sind die für eine fachgerechte Reparatur notwendigen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert und die merkantile Wertminderung (Wertverlust nach Schadensfall).

Wertgutachten

Sie möchten den Wert Ihres Gebrauchtfahrzeuges wissen?
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen? 

Eine Fahrzeugbewertung kann als Preisermittlung beim Verkauf, zur Vorlage beim Finanzamt oder bei einer Versicherung dienen. Sie ist für alle Arten von Fahrzeugen möglich, sowohl für Neufahrzeuge wie auch für Gebrauchtwagen, Oldtimer, Motorräder, LKW, Omnibusse, Landmaschinen, Baufahrzeuge sowie für Flurförderzeuge usw.

Bei einer Fahrzeugbewertung kann der Wiederbeschaffungswert, der Händlereinkaufswert oder der Händlerverkaufswert ermittelt werden.

Geprüft wird: Die Karrosserie (außen und innen), das Fahrwerk, Elektrik/Elektronik, Aggregate, Ausstattung, Historie

Unfallrekonstruktion
Unfallgutachten sind fester Bestandteil fast aller Prozesse mit strittigen Unfallhergängen und können dann Grundlage für rechtliche Entscheidungsfindungen sowie in der Schadensregulierung bezüglich der Versicherungen werden.  Die Erstellung solcher Gutachten dient dazu, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Unfallursachen festzustellen.
Oldtimergutachten
Die Versicherung Ihres Oldtimers benötigt in der Regel ein Wertgutachten über das Fahrzeug. Beim Oldtimergutachten werden der aktuelle Zustand und der Wert nachvollziehbar ermittelt. Begutachtet wird der optische und technische Zustand des Fahrzeuges, die Originalität der Hauptbaugruppen und der Fahrzeugwert unter Berücksichtigung der Marktlage. Der Marktwert wird mit Hilfe von verschiedenen Bewertungskriterien ermittelt.
Händler EK / VK
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