Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen beschädigt wurde, lassen Sie den Schaden durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen, wie den Schadensgutachter24, begutachten. Sie müssen Ihren Anspruch gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtgutachten beziffern. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
Die Beauftragung eines Gutachters, den Sie frei wählen dürfen, erfolgt durch den Kaskoversicherer bzw. muss mit diesem im Vorfeld abgesprochen werden, damit die Gutachterkosten übernommen werden.
Die Erstellung eines Unfallgutachtens ist für alle Arten von Fahrzeugen möglich: PKW, LKW, Motorräder, Omnibusse, Landmaschinen, Baumaschinen uvm. Es dient der Beweissicherung des Schadenumfangs, zur Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche in einem gerichtlichen Verfahren und zur Vorlage bei der Versicherung.
In ihm enthalten sind die für eine fachgerechte Reparatur notwendigen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer, der Restwert und die merkantile Wertminderung (Wertverlust nach Schadensfall).